Flurneuordnung
Eine Entscheidung für die Zukunft

Sechs Herren und zwei Damen stehen leicht versetzt nebeneinander. Drei Personen halten eine gefaltete Urkunde in ihren Händen.Zoombild vorhanden

Foto: Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern

(3. Dezember 2024) Painten - Besitzzersplitterung, sehr schmale Grundstücke, nicht abgemarkte Grenzen: So stellt sich die problematische Situation um den Ortsteil Neulohe der Marktgemeinde Painten (Landkreis Kelheim) dar. Abhilfe soll eine Flurneuordnung schaffen, die vom Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Niederbayern begleitet und mit 51.000 Euro gefördert wird. Mit der Übergabe der Einleitungsurkunde an Bürgermeister Michael Raßhofer gab Amtsleiter Hans-Peter Schmucker offiziell den Startschuss für das Verfahren.

Der Ortsteil Neulohe liegt im Süden der Marktgemeinde Painten. Das Verfahrensgebiet erstreckt sich um diesen Ortsteil mit einer Fläche von rund 78 Hektar. Insgesamt sind 15 Besitzstände beteiligt. Das sanfte Hügelland des Verfahrensgebietes wird intensiv landwirtschaftlich genutzt. Die starke Zersplitterung des Grundbesitzes und die sehr schmalen Flurstücke erschweren die Bewirtschaftung erheblich. Ungeklärte Eigentumsverhältnisse aufgrund nicht abgemarkter Grundstücke sorgen für rechtliche Unsicherheiten.

Schon seit Längerem laufen daher Planungen zusammen mit den Grundstückseigentümern in der Ortsflur von Neulohe, ihren Grundbesitz mit Hilfe eines Freiwilligen Landtauschs neu zu ordnen. Der Freiwillige Landtausch stellt ein geeignetes Instrument der Ländlichen Entwicklung zum schnellen und einfachen Tausch von Grundbesitz dar.

Aufgrund der unterschiedlichen Bodenverhältnisse ist allerdings eine Wertermittlung notwendig. „Daher ist das vereinfachte Flurneuordnungsverfahren nun die Lösung für Neulohe. Das Verfahren ermöglicht den wertgleichen Tausch des Grundbesitzes der Beteiligten“, so Schmucker. Durch die Neuordnung werden die Flurstücke nach den aktuellen wirtschaftlichen Erfordernissen hinsichtlich Form und Größe gestaltet. Das Verfahrensgebiet wird vollständig mit Grenzzeichen versehen und die neuen rechtlichen Verhältnisse werden im Kataster sowie im Grundbuch aktualisiert.

Durch das Verfahren besteht die Möglichkeit, die wenigen vorhandenen ökologisch wertvollen Hecken- und Gehölzstrukturen von privatem in öffentliches Eigentum zu überführen. Die sensiblen Dolinenrandbereiche im Süden des Verfahrensgebietes können erosionsmindernd gestaltet werden. Schmucker betonte: „Der langfristige Schutz sowie die fachgerechte Pflege dieser wertvollen Flächen werden gewährleistet und ein großer Beitrag zum Grundwasser- und Naturschutz wird erreicht.“

Eine Erschließung der Flur ist über Anliegerwege gegeben. Um eine dauerhafte Erschließung sowie den Unterhalt sicherzustellen, können diese Flächen innerhalb des Verfahrens in öffentliches Eigentum überführt werden. Mit der Übergabe der Urkunde kann die Arbeit offiziell beginnen und die Teilnehmer können gemeinsam mit der Unterstützung des ALE Niederbayern ihren Grundbesitz neu ordnen.

Bürgermeister Michael Raßhofer bedankte sich beim ALE Niederbayern für die Unterstützung: „Dank des Verfahrens können die Teilnehmer ihren Grundbesitz neu ordnen und für klare Verhältnisse sorgen. Die Bewirtschaftung der Flächen wird erheblich verbessert. Es freut uns auch sehr, dass wir darüber hinaus einen Beitrag zum Naturschutz leisten können, indem wir ökologisch wertvolle Flächen in öffentliche Hand überführen.“