Foto: Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern
(10.04.2025) Markt Arnstorf, Lkr. Rottal-Inn - Ein weiterer Meilenstein im Flurneuordnungsverfahren Geiselsdorf ist erreicht: die Wertermittlung der landwirtschaftlichen Flur. Mit der Wertermittlung soll sichergestellt werden, dass die Flächen möglichst gerecht neu zugeteilt werden und jeder beteiligte Grundstückseigentümer nach der Neuordnung den gleichen Wert an Flächen besitzt wie davor.
Vor gut einem Jahr hatte Hans-Peter Schmucker, Leiter des Amtes für Ländliche Entwicklung (ALE) Niederbayern, die Einleitungsurkunde der Flurneuordnung Geiselsdorf an Bürgermeister Christoph Brunner überreicht und somit den Startschuss für die Neuordnung der landwirtschaftlichen Flur gegeben.
In einem Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz ist jeder Teilnehmer für seine eingelegten Grundstücke wertgleich abzufinden, erklärt stellvertretende Vorsitzende Pia Waldhauser. Dabei kommt es auf die natürliche Ertragsfähigkeit an. Diese ist abhängig vom Aufbau des Bodens, vom Humusgehalt, seiner Durchlüftung und seiner Wasserverfügbarkeit. Festgestellt werden die Werte durch Bodenproben, die in einem festgelegten Raster über die ganze neuzuordnende Fläche hinweg erhoben werden.
Der 2024 von den Teilnehmern des Verfahrens gewählte Vorstand hatte bereits Ende Februar in einer Sitzung über den Ablauf der Wertermittlung diskutiert. Unter anderem wurden die Aufstellung der Mustergründe sowie die entsprechenden Zu- und Abschläge der Wertzahlen behandelt. Als Mustergründe gelten historische Bodenquerschnitte, die ihren Ursprung in der Reichsbodenschätzung haben. Sie befinden sich im Verfahrensgebiet und wurden nach ausgiebiger Begutachtung als Referenzrahmen für die spätere Wertermittlung herangezogen. Zu- und Abschläge werden angebracht, wenn wertbeeinflussende Faktoren auf die Flächen wirken wie zum Beispiel Hanglagen, Waldschatten oder Nässe.
Die Durchführung der Wertermittlung ist Aufgabe des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft Geiselsdorf. Zusätzliche Expertise gab es durch die beiden landwirtschaftlichen Sachverständigen Josef Huber und Heribert Prebeck. „Die Wertermittlung konnte ohne Probleme und Verzögerungen durchgeführt werden“, freut sich Pia Waldhauser. Vor allem ist dies auf die große Beteiligung und Unterstützung aller Vorstandsmitglieder und Helfer zurückzuführen.
Wie geht es nun weiter? Im nächsten Schritt werden die Ergebnisse ausgewertet. Dabei werden die Bereiche mit den gleichen Wertzahlen zusammengefasst, um Wertflächen bilden zu können. Daraufhin kann der Wert der Einlageflächen für jeden Teilnehmer festgestellt werden. Durch die Durchführung der Wertermittlung kann eine gerechte Zuteilung der neuen Flur sichergestellt werden. In einem weiteren Schritt werden die Ergebnisse der Wertermittlung den Teilnehmern erläutert. Bei diesem Termin besteht die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Die Teilnehmer werden über ihre Möglichkeiten umfassend informiert. Auf Grundlage der Wertermittlung und den Abfindungswünschen der Teilnehmer wird ein erster Entwurf zur Neuverteilung erstellt. Erst danach werden die geplanten Baumaßnahmen – der Wegebau – umgesetzt.
Das Verfahrensgebiet Geiselsdorf liegt im Süden der Marktgemeinde Arnstorf, es erstreckt sich von den Waldbereichen „Esterl“ und „Brand“ bis zu den Kollbachwiesen. Das Gebiet ist geprägt von einer intensiven landwirtschaftlichen Nutzung. In der Feldflur sind nur wenige Gehölzstrukturen vorhanden, eine Biotopvernetzung ist nicht erkennbar.
Insgesamt ist der Grundbesitz im Verfahrensgebiet stark zersplittert und erfordert dringend eine Neuordnung. Das landwirtschaftliche Wegenetz ist in einem schlechten Zustand und entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen.